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Arbeitslosengeld berechnen 2026: Höhe, Dauer und Steuerklasse
Brutto, Steuerklasse, Alter und Versicherungsmonate eingeben – Sie sehen Ihr ALG I pro Tag und Monat, exakt nach dem Lohnsteuer-Programmablaufplan 2026, die Anspruchsdauer, das voraussichtliche Ende und die Gesamtleistung. Mit Nebenverdienst und Sperrzeit.
SGB III · PAP 2026 · BBG 8.450 € · Stand 2026-09-16
Arbeitslosengeld I pro Monat
1.244 €
41,46 € pro Tag · 12 Monate · 14.926 € gesamt
| Bemessungsentgelt pro Tag | 98,63 € |
| − Lohnsteuer (Steuerklasse I) | 9,80 € |
| − Sozialversicherungspauschale 20 % | 19,73 € |
| = Leistungsentgelt pro Tag | 69,11 € |
| × 60 % = ALG pro Tag | 41,46 € |
| ALG pro Monat (30 Tage) | 1.244 € |
| Anspruchsdauer (Alter 35, 24 Monate) | 12 Monate |
| Voraussichtliches Ende | 13. September 2027 |
| Gesamtleistung | 14.926 € |
Das Arbeitslosengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlt die Agentur für Arbeit.
So wird das Arbeitslosengeld berechnet
Das Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung: Wer in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate beitragspflichtig beschäftigt war, hat einen Anspruch, unabhängig von Vermögen oder Partnereinkommen. Die Höhe folgt einer festen Rechenkette aus § 149 bis § 153 SGB III. Der Rechner bildet jeden Schritt einzeln ab, damit Sie den späteren Bescheid der Agentur für Arbeit nachvollziehen können.
- Bemessungsentgelt: das Bruttoentgelt der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit, umgerechnet auf den Tag (÷ 365), höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € im Monat. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld zählen mit, wenn sie im Bemessungszeitraum abgerechnet wurden.
- Leistungsentgelt: davon werden die Lohnsteuer nach Ihrer Steuerklasse (ohne Kinderfreibeträge, ohne Kirchensteuer), der Solidaritätszuschlag und pauschal 20 % Sozialversicherung abgezogen. Die Lohnsteuer berechnen wir mit dem offiziellen Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums – derselbe Algorithmus wie in jeder Gehaltsabrechnung.
- Arbeitslosengeld: 60 % des Leistungsentgelts, oder 67 %, wenn Sie oder Ihr Ehepartner ein Kind im Sinne des Steuerrechts haben. Pro Tag, ausgezahlt für 30 Tage im Monat.
- Dauer: nach Alter und Versicherungsmonaten in den letzten 5 Jahren, 6 bis 24 Monate.
Rechenbeispiel: 3.500 € brutto, Steuerklasse I, ohne Kind
Aus 3.500 € Monatsbrutto ergibt sich ein Bemessungsentgelt von 115,07 € pro Tag. Nach Abzug der pauschalen Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der 20-%-Pauschale bleibt ein Leistungsentgelt von 78,52 € täglich. 60 % davon sind 47,11 € am Tag, also 1.413 € im Monat. Mit Kind steigt der Satz auf 67 %: 1.578 €. In Steuerklasse III wären es 1.589 €, in Steuerklasse V nur 1.223 €. Dieselben 3.500 € brutto führen also je nach Steuerklasse zu einer Spanne von mehreren hundert Euro im Monat.
Warum die Agentur mit einer Pauschale rechnet
Die Agentur für Arbeit kennt Ihre tatsächlichen Abzüge nicht und soll sie auch nicht prüfen müssen. Deshalb schreibt § 153 SGB III eine pauschalierte Nettoberechnung vor: Lohnsteuer nach der eingetragenen Steuerklasse ohne individuelle Freibeträge, kein Kirchensteuerabzug, und statt der echten Sozialversicherungsbeiträge ein fester Abschlag von 20 %. Wer hohe Werbungskosten oder eine private Krankenversicherung hatte, dessen tatsächliches Netto lag vielleicht höher – für das ALG ist das unerheblich. Umgekehrt profitieren Personen mit hohem Zusatzbeitrag der Krankenkasse, weil die Pauschale niedriger ist als ihre echten Abzüge waren.
Arbeitslosengeld 2026 nach Brutto und Steuerklasse
| Brutto/Monat | Steuerklasse I (60 %) | Steuerklasse III (60 %) | Steuerklasse I mit Kind (67 %) |
|---|---|---|---|
| 2.000 € | 893 € | 947 € | 997 € |
| 2.500 € | 1.070 € | 1.184 € | 1.195 € |
| 3.000 € | 1.244 € | 1.398 € | 1.389 € |
| 3.500 € | 1.413 € | 1.589 € | 1.578 € |
| 4.000 € | 1.579 € | 1.771 € | 1.763 € |
| 5.000 € | 1.898 € | 2.125 € | 2.120 € |
| 6.000 € | 2.197 € | 2.468 € | 2.453 € |
| 8.450 € | 2.798 € | 3.234 € | 3.124 € |
Die Tabelle zeigt die Spannweite: Bei 4.000 € brutto liegen zwischen Steuerklasse I und III rund 200 € im Monat, bei 6.000 € über 250 €. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € steigt das Arbeitslosengeld nicht mehr, weil auch die Beiträge nur bis zu dieser Grenze erhoben wurden. Der Höchstbetrag 2026 liegt damit in Steuerklasse III mit Kind bei rund 3.611 € im Monat.
Die Steuerklasse: der grösste Hebel
Kein anderer Faktor verändert das Arbeitslosengeld so stark wie die Steuerklasse. Ledige haben automatisch Klasse I, Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag Klasse II. Verheiratete können zwischen IV/IV und III/V wählen. Beim ALG gilt die Steuerklasse, die am 1. Januar des Jahres eingetragen war, in dem der Anspruch entsteht. Ein späterer Wechsel wird nur anerkannt, wenn die neue Kombination dem Verhältnis der beiden Einkommen entspricht, also nicht nur gewählt wurde, um das ALG zu erhöhen (§ 153 Abs. 3 SGB III).
Praktische Folge: Wer verheiratet ist, in Klasse V steht und mit einer Kündigung rechnet, sollte den Wechsel vor dem Jahreswechsel prüfen. Der Steuerklassen-Vergleich zeigt für Ihr Brutto alle sechs Klassen nebeneinander.
Anspruchsdauer nach Alter
| Versicherungspflichtige Monate (letzte 5 Jahre) | Alter | Anspruchsdauer |
|---|---|---|
| 12 | alle | 6 Monate |
| 16 | alle | 8 Monate |
| 20 | alle | 10 Monate |
| 24 | alle | 12 Monate |
| 30 | ab 50 | 15 Monate |
| 36 | ab 55 | 18 Monate |
| 48 | ab 58 | 24 Monate |
Massgebend ist das Alter am Tag der Anspruchsentstehung. Wer mit 49 Jahren und 11 Monaten arbeitslos wird, erhält höchstens 12 Monate; einen Monat später wären es 15. Die Versicherungsmonate werden über die letzten fünf Jahre gezählt, Zwischenstufen (z. B. 18 Monate) werden auf die nächstniedrigere Stufe abgerundet. Details und Sonderfälle im Ratgeber Anspruchsdauer nach Alter; das konkrete Enddatum liefert der Anspruchsdauer-Rechner.
Ablauf: von der Kündigung bis zur ersten Zahlung
- Arbeitsuchend melden: spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses, bei kürzerer Frist innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis der Kündigung. Online über das Portal der Bundesagentur oder telefonisch. Versäumnis: eine Woche Sperrzeit.
- Arbeitslos melden: persönlich oder online mit Ausweisfunktion spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Erst mit dieser Meldung beginnt der Anspruch.
- Antrag stellen: online im Kundenportal. Der Arbeitgeber übermittelt die Arbeitsbescheinigung elektronisch (BEA-Verfahren); Sie sollten ihn daran erinnern, weil ohne Bescheinigung nichts ausgezahlt wird.
- Bescheid: Die Agentur berechnet Bemessungs- und Leistungsentgelt, legt Dauer und Beginn fest und teilt eventuelle Sperr- oder Ruhenszeiten mit. Prüfen Sie Brutto, Steuerklasse und Kindermerkmal.
- Zahlung: monatlich nachträglich auf Ihr Konto, meist am ersten Bankarbeitstag des Folgemonats.
Was während des Bezugs weiterläuft
Mit dem Arbeitslosengeld sind Sie weiterhin sozialversichert. Die Agentur zahlt die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung; wer zuletzt privat versichert war, kann unter bestimmten Voraussetzungen privat bleiben und erhält einen Zuschuss. In die Rentenversicherung fliessen Beiträge auf 80 % des Bemessungsentgelts, die Zeit zählt als Pflichtbeitragszeit. Auch die Arbeitslosenversicherung selbst läuft nicht weiter, das heisst: Aus dem ALG-Bezug entsteht kein neuer Anspruch, wohl aber aus einer späteren Beschäftigung.
Steuerlich ist das Arbeitslosengeld frei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Erhalten Sie im Jahr mehr als 410 € Lohnersatzleistungen, sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Das ALG erhöht dann den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen, etwa das Gehalt vor der Arbeitslosigkeit oder das des Ehepartners bei Zusammenveranlagung. Eine Nachzahlung ist in Jahren mit Jobwechsel keine Seltenheit.
Rechengrössen 2026
| Grösse | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze (bundeseinheitlich) | 8.450 € / Monat | SV-Rechengrössenverordnung |
| Leistungssatz | 60 % / 67 % mit Kind | § 149 SGB III |
| Sozialversicherungspauschale | 20 % | § 153 SGB III |
| Freibetrag Nebeneinkommen | 165 € / Monat | § 155 SGB III |
| Nebenjob-Grenze | unter 15 Std./Woche | § 138 SGB III |
| Sperrzeit bei Eigenkündigung | 12 Wochen | § 159 SGB III |
| Anwartschaftszeit | 12 Monate in 30 Monaten | § 142 SGB III |
| Grundfreibetrag Lohnsteuer | 12.348 € | EStG / PAP |
Beliebte Berechnungen
- ALG bei 2.000 € brutto
- ALG bei 2.500 € brutto
- ALG bei 3.000 € brutto
- ALG bei 3.500 € brutto
- ALG bei 4.000 € brutto
- ALG bei 4.500 € brutto
- ALG bei 5.000 € brutto
- ALG bei 6.000 € brutto
Sperrzeit und Ruhen: wann weniger gezahlt wird
Eine Sperrzeit verhängt die Agentur, wenn Sie die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt haben: eigene Kündigung, Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund, verhaltensbedingte Kündigung. Sie dauert bis zu zwölf Wochen, in denen kein ALG fliesst, und kürzt zusätzlich die Gesamtdauer um ein Viertel. Davon zu unterscheiden ist das Ruhen des Anspruchs: Wurde die Kündigungsfrist nicht eingehalten und eine Abfindung gezahlt, oder wurde Urlaub abgegolten, beginnt die Zahlung später, ohne dass die Dauer schrumpft. Der Rechner berücksichtigt die Sperrzeit; Ruhenszeiten müssen Sie selbst zum Beginn addieren.
Nebenverdienst: erlaubt, aber angerechnet
Sie dürfen neben dem ALG arbeiten, solange es weniger als 15 Stunden pro Woche sind. Vom Nettoverdienst bleiben 165 € im Monat frei, alles darüber wird eins zu eins abgezogen. Ein Minijob mit 603 € kürzt das ALG also um 438 €. Eine höhere Freigrenze gilt nur, wenn der Nebenjob bereits vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate lang neben der Hauptbeschäftigung bestand. Im Rechner tragen Sie den Nettoverdienst ein; Details im Ratgeber Nebenverdienst.
7 Tipps vor der Arbeitslosmeldung
- Arbeitsuchend melden: spätestens 3 Monate vor Vertragsende, bei kurzfristiger Kündigung innerhalb von 3 Tagen – sonst Sperrzeit von einer Woche.
- Steuerklasse prüfen: Verheiratete mit Klasse V sollten rechtzeitig (vor dem 1. Januar) über einen Wechsel nachdenken; der Vergleich zeigt die Differenz.
- Aufhebungsvertrag nur mit Bedacht: ohne drohende betriebsbedingte Kündigung droht eine Sperrzeit.
- Abfindung wird nicht angerechnet, ausser die Kündigungsfrist wurde nicht eingehalten (Ruhenszeit).
- Kinderfreibetrag in den ELStAM eintragen lassen: 67 % statt 60 %.
- Krankenversicherung läuft weiter, die Beiträge zahlt die Agentur – auch für freiwillig Versicherte bis zur BBG.
- Resturlaub nehmen statt abgelten lassen: Eine Urlaubsabgeltung verschiebt den Beginn der Zahlung um die abgegoltenen Tage.
Häufige Fehler im Bescheid
Die meisten Widersprüche betreffen drei Punkte. Erstens ein zu niedriges Bemessungsentgelt, weil Einmalzahlungen oder der letzte Abrechnungsmonat fehlen – vergleichen Sie die Summe im Bescheid mit Ihren zwölf Gehaltsabrechnungen. Zweitens die falsche Steuerklasse, etwa wenn ein Wechsel im laufenden Jahr nicht berücksichtigt wurde. Drittens der fehlende Kindanteil, wenn das Kind nicht in den ELStAM eingetragen war: Reichen Sie die Geburtsurkunde oder den Steuerbescheid nach. Ein Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids möglich und kostenlos.
Quellen
Jede Zahl auf dieser Seite stammt aus einer dieser amtlichen Quellen, abgerufen am 2026-09-16. Die Werte gelten für 2026 (2026-01-01 bis 2026-12-31).
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?
60 % des pauschalierten Nettoentgelts, mit Kind 67 %. Das pauschalierte Netto ist Ihr Brutto der letzten 12 Monate (max. 8.450 €/Monat) abzüglich Lohnsteuer nach Ihrer Steuerklasse, Solidaritätszuschlag und einer Sozialversicherungspauschale von 20 %. Deshalb hängt die Höhe stark von der Steuerklasse ab: Klasse III bringt bei gleichem Brutto deutlich mehr als Klasse V.
Wie lange bekomme ich ALG I?
Je nach Alter und versicherungspflichtigen Monaten in den letzten 5 Jahren: 12 Monate → 6 Monate ALG, 24 Monate → 12 Monate. Ab 50 Jahren bis 15 Monate, ab 55 bis 18, ab 58 bis 24 Monate. Voraussetzung: mindestens 12 Monate Versicherungspflicht in den letzten 30 Monaten.
Ist das Arbeitslosengeld steuerfrei?
Ja, auf das Arbeitslosengeld selbst fällt keine Einkommensteuer an. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es wird dem übrigen Einkommen desselben Jahres rechnerisch hinzugerechnet, um den Steuersatz zu bestimmen, der dann auf die steuerpflichtigen Einkünfte angewandt wird. Wer im selben Jahr auch Arbeitslohn bezogen hat, zahlt deshalb oft nach. Ab 410 € Lohnersatzleistung im Jahr besteht Pflicht zur Steuererklärung.
Welche Steuerklasse ist beim ALG massgebend?
Grundsätzlich die Steuerklasse, die am 1. Januar des Jahres in den ELStAM eingetragen war. Ein späterer Wechsel wird nur berücksichtigt, wenn er nicht rechtsmissbräuchlich ist — also wenn das neue Verhältnis der Steuerklassen dem Verhältnis der Einkommen der Ehegatten entspricht. Ein Wechsel von V nach III kurz vor der Arbeitslosigkeit, allein um das ALG zu erhöhen, wird von der Agentur nicht anerkannt.
Darf ich nebenbei arbeiten?
Ja, bis zu 15 Stunden pro Woche — ab dieser Grenze gelten Sie nicht mehr als arbeitslos und der Anspruch entfällt für die betreffende Woche. Vom Nebenverdienst bleiben 165 € netto im Monat anrechnungsfrei; jeder Euro darüber wird vollständig vom Arbeitslosengeld abgezogen. Die Nebentätigkeit ist der Agentur vorher anzuzeigen, auch wenn sie unter dem Freibetrag bleibt.
Was passiert bei eigener Kündigung?
In der Regel verhängt die Agentur eine Sperrzeit von zwölf Wochen ohne Leistung, und zusätzlich wird die Anspruchsdauer um ein Viertel gekürzt — mindestens aber um die Dauer der Sperrzeit. Beides zusammen kostet mehrere Monate. Anders liegt der Fall bei einem wichtigen Grund: Mobbing, ein Umzug zur Partnerin oder zum Partner, oder ein Aufhebungsvertrag angesichts einer drohenden betriebsbedingten Kündigung.
Wann wird das Arbeitslosengeld gezahlt?
Monatlich nachträglich, in der Regel am ersten Bankarbeitstag des Folgemonats — das Geld für Januar kommt also Anfang Februar. Die erste Zahlung setzt voraus, dass Antrag und Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers vollständig vorliegen; planen Sie dafür zwei bis vier Wochen ein. Bis dahin besteht kein Anspruch auf Vorschuss, wohl aber auf einen Abschlag, wenn die Bearbeitung sich unangemessen hinzieht.
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Quellen
Verfasst von Mottalib Radif
MBA INSEAD · Ingenieur (Mines Saint-Étienne) · Persönliche Finanzen und Sozialrecht
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Stand 2026, zuletzt aktualisiert am 2026-09-16