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Arbeitslosengeld bei 2.000 € Brutto (2026)
Arbeitslosengeld I pro Monat
893 €
29,76 € pro Tag · 12 Monate · 10.714 € gesamt
| Bemessungsentgelt pro Tag | 65,75 € |
| − Lohnsteuer (Steuerklasse I) | 2,99 € |
| − Sozialversicherungspauschale 20 % | 13,15 € |
| = Leistungsentgelt pro Tag | 49,61 € |
| × 60 % = ALG pro Tag | 29,76 € |
| ALG pro Monat (30 Tage) | 893 € |
| Anspruchsdauer (Alter 35, 24 Monate) | 12 Monate |
| Voraussichtliches Ende | 13. September 2027 |
| Gesamtleistung | 10.714 € |
Das Arbeitslosengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlt die Agentur für Arbeit.
Zwölf Monate in 30: die Bedingung vor jeder Rechnung
Bevor die Höhe überhaupt eine Rolle spielt, steht die Anwartschaftszeit: mindestens 12 Monate versicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der Rahmenfrist von 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung. Wer sie nicht erfüllt, bekommt bei 2.000 € Brutto keinen Cent ALG I, sondern wird auf das Bürgergeld verwiesen. Die Monate müssen nicht zusammenhängen und nicht bei einem Arbeitgeber liegen — befristete Verträge, Teilzeit und Zeitarbeit zählen gleichermaßen, solange Beiträge geflossen sind. Erfüllt man sie, liegt das ALG in Steuerklasse I bei 893 € im Monat, 29,76 € pro Tag.
2.000 € Brutto: ALG I nach Steuerklasse
Leistungsentgelt 49,61 € pro Tag, davon 60 % ohne Kind und 67 % mit Kind.
| Steuerklasse | ALG pro Tag (60 %) | ALG pro Monat (60 %) | Mit Kind (67 %) |
|---|---|---|---|
| Steuerklasse I | 29,76 € | 893 € | 997 € |
| Steuerklasse II | 31,20 € | 936 € | 1.045 € |
| Steuerklasse III | 31,56 € | 947 € | 1.057 € |
| Steuerklasse IV | 29,76 € | 893 € | 997 € |
| Steuerklasse V | 24,45 € | 734 € | 819 € |
| Steuerklasse VI | 23,87 € | 716 € | 800 € |
Die Steuerklasse in dieser Tabelle ist die am 1. Januar des Jahres eingetragene — ein späterer Wechsel wirkt sich erst im Folgejahr aus, außer bei Heirat oder Trennung. Bei 2.000 € Brutto liegen zwischen Klasse III und Klasse V 213 € im Monat.
Dauer nach Versicherungszeit und Alter
Die erste Zeile zeigt den Mindestfall: 12 Versicherungsmonate ergeben sechs Monate ALG. Jede weitere Stufe verlangt vier zusätzliche Versicherungsmonate.
| Alter | Versicherungsmonate | Dauer | Gesamt |
|---|---|---|---|
| 35 | 12 | 6 Monate | 5.357 € |
| 35 | 24 | 12 Monate | 10.714 € |
| 50 | 30 | 15 Monate | 13.392 € |
| 55 | 36 | 18 Monate | 16.070 € |
| 58 | 48 | 24 Monate | 21.427 € |
Häufige Fragen
Wie viel Arbeitslosengeld bei 2.000 € brutto?
Bei einem Bruttoentgelt von 2.000 € im Monat ergibt sich ein Arbeitslosengeld von 893 € monatlich in Steuerklasse I ohne Kind, das entspricht dem Leistungssatz von 60 %. Mit Kind steigt es auf 997 €, also 67 %. Die Steuerklasse verschiebt das Ergebnis erheblich: In Klasse III sind es 947 €, in Klasse V dagegen nur 734 € — bei identischem Bruttolohn.
Zählen Zeiten aus dem Ausland für die Anwartschaft?
Ja, innerhalb Europas. Versicherungszeiten aus EU- und EWR-Staaten sowie aus der Schweiz werden mit den deutschen zusammengerechnet, sofern zuletzt in Deutschland gearbeitet wurde. Nachgewiesen werden sie mit dem Formular PD U1 des früheren Versicherungsträgers, das rechtzeitig beantragt werden sollte — die Ausstellung dauert in manchen Ländern mehrere Wochen. Zeiten ausserhalb dieses Raums zählen nicht mit.
Verlängert eine Krankheit die Rahmenfrist?
Nein, verlängern lässt sie sich nicht. Zeiten des Krankengeldbezugs sind allerdings selbst versicherungspflichtig und zählen damit zur Anwartschaft, nicht gegen sie. Andere Zeiten ohne Beschäftigung verlängern die Rahmenfrist von 30 Monaten nicht, sondern verkürzen faktisch das Fenster, in dem die zwölf Versicherungsmonate zusammenkommen müssen. Genau daran scheitern Anträge nach langer Krankheit am häufigsten.
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Quellen
Verfasst von Mottalib Radif
MBA INSEAD · Ingenieur (Mines Saint-Étienne) · Persönliche Finanzen und Sozialrecht
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Stand 2026, zuletzt aktualisiert am 2026-09-16