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Nebenverdienst und Arbeitslosengeld: Freibetrag, Anrechnung, 15 Stunden

Ein Nebenjob ist erlaubt und lohnt sich bis 165 €. Darüber zahlt jeder Euro voll auf das ALG ein.

Aktualisiert am · Mottalib Radif · Redaktionelle Grundsätze

Die Regeln

  • Weniger als 15 Stunden pro Woche, sonst gelten Sie nicht mehr als arbeitslos und der Anspruch entfällt für diese Zeit.
  • Freibetrag 165 € netto im Monat.
  • Volle Anrechnung des übersteigenden Nettos auf das ALG.
  • Meldepflicht vor Aufnahme der Tätigkeit; monatliche Verdienstbescheinigung.

Warum die 15-Stunden-Grenze so wichtig ist

Arbeitslos im Sinne des § 138 SGB III ist nur, wer weniger als 15 Stunden wöchentlich arbeitet. Die Grenze ist absolut: Bei 15 Stunden oder mehr fehlt die Arbeitslosigkeit als Anspruchsvoraussetzung, und zwar unabhängig vom Verdienst. Wer unbezahlt 16 Stunden in der Woche im Familienbetrieb hilft, ist nicht arbeitslos; wer für 10 Stunden 800 € verdient, bleibt es. Gelegentliche Abweichungen von geringer Dauer sind unschädlich – die Agentur toleriert einzelne Wochen mit Überschreitung, etwa bei einer Inventur, wenn die Tätigkeit im Durchschnitt darunter bleibt. Mehrere Nebentätigkeiten werden zusammengerechnet, auch selbstständige.

Melden Sie jede Tätigkeit vor Beginn, auch die unbezahlte. Die Agentur trägt sie in die Akte ein und fordert eine monatliche Bescheinigung des Auftraggebers. Wer eine Tätigkeit verschweigt, riskiert die Rückforderung des gesamten ALG für den Zeitraum, ein Bussgeld und bei Vorsatz ein Strafverfahren wegen Betrugs. Die Agentur gleicht regelmässig Daten mit der Rentenversicherung und der Minijob-Zentrale ab; verschwiegene Minijobs fallen praktisch immer auf.

Beispiel: ALG 1.300 € im Monat

Netto-NebenverdienstAnrechnungALG nach AnrechnungGesamteinkommen
100 €0 €1.300 €1.400 €
165 €0 €1.300 €1.465 €
300 €135 €1.165 €1.465 €
500 €335 €965 €1.465 €
800 €635 €665 €1.465 €
1.200 €1.035 €265 €1.465 €

Oberhalb von 165 € steigt das Gesamteinkommen nicht mehr: Ein Nebenjob lohnt sich finanziell nur bis zum Freibetrag, ausser er dient dem Wiedereinstieg. Bei 1.200 € Nettoverdienst bleiben vom ALG noch 265 €, das Gesamteinkommen liegt bei 1.465 € – genau 165 € über dem ALG ohne Nebenjob. Wer mehr als das ALG plus 165 € verdient, sollte sich aus dem Leistungsbezug abmelden; der Restanspruch bleibt vier Jahre erhalten und kann bei erneuter Arbeitslosigkeit reaktiviert werden.

Was als Nettoeinkommen gilt

Angerechnet wird das Arbeitsentgelt nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Werbungskosten. Bei einem Minijob fallen für den Arbeitnehmer in der Regel keine Steuern und nur der Eigenanteil zur Rentenversicherung an, wenn er sich nicht befreien lässt; der Bruttolohn entspricht also fast dem Netto. Werbungskosten müssen Sie nachweisen, sonst zieht die Agentur die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg oder einen pauschalen Betrag ab. Für Selbstständige gilt der Gewinn nach Betriebsausgaben, geschätzt auf Basis einer Erklärung und später nach dem Steuerbescheid abgeglichen; Nachzahlungen sind möglich.

EinkommensartAnrechnung
Minijob (bis 603 €)Netto abzüglich 165 €
Midijob oder Teilzeit unter 15 Std.Netto abzüglich 165 €
Selbstständige Tätigkeit unter 15 Std.Gewinn abzüglich 165 €, vorläufig geschätzt
Ehrenamt bis 840 € / Übungsleiter bis 3.000 € im Jahranrechnungsfrei
Einnahmen aus Vermietung, Kapital, Rentenicht angerechnet (kein Erwerbseinkommen)
Entgelt für Zeiten vor der Arbeitslosigkeit (Bonus, Nachzahlung)nicht angerechnet
Abfindungnicht angerechnet, ggf. Ruhen nach § 158

Der erhöhte Freibetrag bei altem Nebenjob

Wer den Nebenjob schon lange neben der Hauptbeschäftigung hatte, wird geschützt: Bestand die Nebentätigkeit in den letzten 18 Monaten vor Entstehung des Anspruchs mindestens 12 Monate neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, bleibt das durchschnittliche Nettoeinkommen dieser 12 Monate anrechnungsfrei, mindestens 165 €. Eine Lehrerin, die seit Jahren für 400 € netto Nachhilfe gibt, behält diese 400 € also vollständig. Der Schutz gilt nur für dieselbe Tätigkeit; wird der Umfang ausgeweitet, greift für den Mehrverdienst die normale Anrechnung.

Selbstständig nebenbei

Eine selbstständige Tätigkeit ist unter denselben Bedingungen erlaubt: unter 15 Stunden pro Woche, Gewinn über 165 € wird angerechnet. Die Agentur verlangt eine Aufstellung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben und rechnet zunächst vorläufig. Zeiten der Vorbereitung, etwa Kundenakquise und Buchhaltung, zählen zur Arbeitszeit. Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus hauptberuflich gründen will, sollte statt des Nebenerwerbs den Gründungszuschuss prüfen: Er zahlt sechs Monate lang das ALG plus 300 € für die Sozialversicherung, setzt aber einen Restanspruch von mindestens 150 Tagen und eine Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Die Rechnung mit der Agentur

Die Anrechnung erfolgt monatlich. Die Agentur zahlt das ALG zunächst ungekürzt weiter, wenn die Bescheinigung noch fehlt, und verrechnet später; oder sie behält vorläufig einen geschätzten Betrag ein. Reichen Sie die Verdienstbescheinigung sofort nach Monatsende ein, dann stimmen die Zahlungen. Schwankt der Verdienst, wird jeder Monat einzeln betrachtet: 100 € im Januar bleiben ganz frei, 300 € im Februar werden mit 135 € angerechnet. Der Freibetrag wird nicht übertragen.

Was der Nebenjob für den Anspruch bedeutet

Ein Nebenjob unter 15 Stunden verbraucht den Anspruch normal weiter: Für jeden Tag mit Leistung, auch gekürzter, wird ein Anspruchstag abgezogen. Wird das ALG durch die Anrechnung auf null gekürzt, wird für diese Tage kein Anspruch verbraucht. Versicherungspflichtig ist ein Nebenjob unter 15 Stunden nicht, er baut also keinen neuen Anspruch auf; ein Midijob über 15 Stunden dagegen schon, beendet aber den Leistungsbezug. Wer die Wahl hat, sollte rechnen: Eine Teilzeitstelle mit 20 Stunden und 1.400 € brutto bringt oft mehr als ALG plus Minijob, und sie sichert einen neuen Anspruch, falls es wieder schiefgeht.

Zwei Rechenbeispiele aus der Praxis

Beispiel eins: Eine Verkäuferin mit 1.100 € ALG nimmt einen Minijob mit 10 Stunden pro Woche und 603 € brutto an. Nach Abzug des Rentenbeitrags von 3,6 % bleiben rund 581 € netto; davon sind 165 € frei, 416 € werden angerechnet. Das ALG sinkt auf 684 €, das Gesamteinkommen beträgt 1.265 €, also nur 165 € mehr als ohne Job, bei 43 Arbeitsstunden im Monat. Beispiel zwei: Ein Techniker mit 1.900 € ALG arbeitet 8 Stunden pro Woche als freier Berater für 900 € Gewinn. Angerechnet werden 735 €, das ALG sinkt auf 1.165 €, das Gesamteinkommen auf 2.065 €. Dafür entstehen Kontakte, aus denen später eine Vollzeitstelle werden kann. Beide Rechnungen zeigen: Der finanzielle Vorteil ist gedeckelt, der berufliche nicht.

Checkliste

  1. Tätigkeit vor dem ersten Arbeitstag der Agentur melden, schriftlich oder im Kundenportal.
  2. Stunden dokumentieren und unter 15 pro Woche bleiben.
  3. Verdienstbescheinigung monatlich einreichen, Werbungskosten belegen.
  4. Prüfen, ob der erhöhte Freibetrag für einen alten Nebenjob greift.
  5. Im ALG-Rechner das Nettoeinkommen eintragen und die Kürzung vorab sehen.

Häufige Fragen

Brutto oder netto: was wird angerechnet?

Angerechnet wird das Nettoeinkommen aus dem Nebenjob, also der Betrag nach Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten — nicht das Brutto. Davon bleiben 165 € im Monat anrechnungsfrei; nur der darüber liegende Teil wird vom Arbeitslosengeld abgezogen. Weil Werbungskosten wie Fahrtkosten das anrechenbare Netto senken, lohnt es sich, sie gegenüber der Agentur geltend zu machen.

Was ist mit einem Minijob?

Ein Minijob ist während des ALG-Bezugs erlaubt, solange die Arbeitszeit unter 15 Wochenstunden bleibt. Angerechnet wird alles, was über dem Freibetrag von 165 € liegt: Bei einem Verdienst von 603 € verringert sich das Arbeitslosengeld also um 438 €. Netto bleibt Ihnen der Freibetrag von 165 € zusätzlich zum ungekürzten Teil des ALG — mehr nicht.

Gibt es einen höheren Freibetrag?

Ja, und er kann deutlich höher ausfallen. Haben Sie den Nebenjob in den letzten achtzehn Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate lang neben der Hauptbeschäftigung ausgeübt, bleibt der bisherige Durchschnittsverdienst aus dieser Tätigkeit vollständig anrechnungsfrei, mindestens jedoch 165 €. Der Nachweis erfolgt über Lohnabrechnungen des betreffenden Zeitraums.

Zählt ein Ehrenamt als Nebenverdienst?

Aufwandsentschädigungen aus ehrenamtlicher Tätigkeit bleiben bis zur Höhe der Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschale anrechnungsfrei und mindern das Arbeitslosengeld nicht. Für die 15-Stunden-Grenze zählt die Zeit nur dann nicht mit, solange die Tätigkeit unentgeltlich im Sinne des Ehrenamts bleibt. Melden Sie das Ehrenamt der Agentur trotzdem an, um spätere Rückforderungen zu vermeiden.

Was passiert, wenn ich die 15 Stunden überschreite?

Dann gelten Sie für die betreffende Woche nicht mehr als arbeitslos, und der Anspruch entfällt für diese Zeit vollständig — nicht nur anteilig. Bei dauerhafter Überschreitung endet der Bezug ganz. Verloren ist der Anspruch damit aber nicht: Ein Restanspruch bleibt vier Jahre ab seiner Entstehung erhalten und lebt wieder auf, wenn Sie erneut arbeitslos werden.

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Quellen

Mottalib Radif

Verfasst von Mottalib Radif

MBA INSEAD · Ingenieur (Mines Saint-Étienne) · Persönliche Finanzen und Sozialrecht

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Stand 2026, zuletzt aktualisiert am 2026-09-16