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Arbeitslosengeld bei 4.500 € Brutto (2026)
Arbeitslosengeld I pro Monat
1.741 €
58,02 € pro Tag · 12 Monate · 20.887 € gesamt
| Bemessungsentgelt pro Tag | 147,95 € |
| − Lohnsteuer (Steuerklasse I) | 21,66 € |
| − Sozialversicherungspauschale 20 % | 29,59 € |
| = Leistungsentgelt pro Tag | 96,70 € |
| × 60 % = ALG pro Tag | 58,02 € |
| ALG pro Monat (30 Tage) | 1.741 € |
| Anspruchsdauer (Alter 35, 24 Monate) | 12 Monate |
| Voraussichtliches Ende | 13. September 2027 |
| Gesamtleistung | 20.887 € |
Das Arbeitslosengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlt die Agentur für Arbeit.
Selbst gekündigt: 12 Wochen ohne Geld und ein Viertel weniger Anspruch
Bei 4.500 € Brutto stehen 1.741 € im Monat auf dem Spiel — und eine Eigenkündigung ohne wichtigen Grund kostet zweimal. Erstens ruht der Anspruch 12 Wochen: rund 4.874 € , die ersatzlos verfallen. Zweitens wird die Anspruchsdauer um ein Viertel gekürzt, also um 25 % der bewilligten Monate. Dasselbe gilt für einen Aufhebungsvertrag, wenn keine Abfindung im gesetzlichen Rahmen und keine drohende betriebsbedingte Kündigung dahintersteht. Ein wichtiger Grund — Mobbing, gesundheitliche Gründe, Umzug zum Ehepartner, nicht gezahlter Lohn — schließt die Sperrzeit aus, muss aber belegt werden.
4.500 € Brutto: ALG I nach Steuerklasse
Beträge ohne Sperrzeit. Bei einer Sperrzeit von 12 Wochen entfallen die ersten drei Monate und die Gesamtdauer sinkt um ein Viertel.
| Steuerklasse | ALG pro Tag (60 %) | ALG pro Monat (60 %) | Mit Kind (67 %) |
|---|---|---|---|
| Steuerklasse I | 58,02 € | 1.741 € | 1.944 € |
| Steuerklasse II | 60,24 € | 1.807 € | 2.018 € |
| Steuerklasse III | 64,97 € | 1.949 € | 2.177 € |
| Steuerklasse IV | 58,02 € | 1.741 € | 1.944 € |
| Steuerklasse V | 51,00 € | 1.530 € | 1.709 € |
| Steuerklasse VI | 50,26 € | 1.508 € | 1.684 € |
Die Sperrzeit verschiebt den Anspruch nicht, sie verbraucht ihn: die Wochen laufen ab, ohne dass gezahlt wird, und werden zusätzlich von der Dauer abgezogen. Bei zwölf Monaten Anspruch bleiben nach einer vollen Sperrzeit 9 Monate übrig, von denen die ersten drei ohnehin nicht ausgezahlt wurden.
Dauer und Gesamtleistung ohne Sperrzeit
Zum Vergleich: dieselben Zeilen mit einer vollen Sperrzeit fallen um ein Viertel der Dauer und drei Monatszahlungen niedriger aus.
| Alter | Versicherungsmonate | Dauer | Gesamt |
|---|---|---|---|
| 35 | 12 | 6 Monate | 10.444 € |
| 35 | 24 | 12 Monate | 20.887 € |
| 50 | 30 | 15 Monate | 26.109 € |
| 55 | 36 | 18 Monate | 31.331 € |
| 58 | 48 | 24 Monate | 41.774 € |
Häufige Fragen
Wie viel Arbeitslosengeld bei 4.500 € brutto?
Bei einem Bruttoentgelt von 4.500 € im Monat ergibt sich ein Arbeitslosengeld von 1.741 € monatlich in Steuerklasse I ohne Kind, das entspricht dem Leistungssatz von 60 %. Mit Kind steigt es auf 1.944 €, also 67 %. Die Steuerklasse verschiebt das Ergebnis erheblich: In Klasse III sind es 1.949 €, in Klasse V dagegen nur 1.530 € — bei identischem Bruttolohn.
Ist ein Aufhebungsvertrag immer eine Sperrzeit?
Nicht immer, aber die Ausnahme ist eng umrissen. Die Sperrzeit entfällt, wenn drei Voraussetzungen zusammenkommen: Eine betriebsbedingte Kündigung drohte konkret, die ordentliche Kündigungsfrist wurde eingehalten, und die Abfindung liegt zwischen 0,25 und 0,5 Monatsgehältern je Beschäftigungsjahr. Sind sie erfüllt, nimmt die Agentur einen wichtigen Grund an, ohne die Rechtmässigkeit der Kündigung selbst zu prüfen.
Kann ich gegen eine Sperrzeit vorgehen?
Ja, mit Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids, anschliessend mit Klage beim Sozialgericht; beides ist für Sie kostenfrei. Erfolg hat der Widerspruch, wenn ein wichtiger Grund nachgewiesen wird — ärztliche Atteste, Schriftverkehr zum ausbleibenden Lohn, Nachweise zum Umzug. Die Beweislast liegt bei Ihnen, und pauschale Schilderungen ohne Belege genügen der Agentur nicht.
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Quellen
Verfasst von Mottalib Radif
MBA INSEAD · Ingenieur (Mines Saint-Étienne) · Persönliche Finanzen und Sozialrecht
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Stand 2026, zuletzt aktualisiert am 2026-09-16