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Arbeitslosengeld bei 2.500 € Brutto (2026)
Arbeitslosengeld I pro Monat
1.070 €
35,68 € pro Tag · 12 Monate · 12.845 € gesamt
| Bemessungsentgelt pro Tag | 82,19 € |
| − Lohnsteuer (Steuerklasse I) | 6,28 € |
| − Sozialversicherungspauschale 20 % | 16,44 € |
| = Leistungsentgelt pro Tag | 59,47 € |
| × 60 % = ALG pro Tag | 35,68 € |
| ALG pro Monat (30 Tage) | 1.070 € |
| Anspruchsdauer (Alter 35, 24 Monate) | 12 Monate |
| Voraussichtliches Ende | 13. September 2027 |
| Gesamtleistung | 12.845 € |
Das Arbeitslosengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlt die Agentur für Arbeit.
Die 20-Prozent-Pauschale, die niemand nachrechnet
Das ALG wird nicht auf Ihr tatsächliches Netto berechnet, sondern auf ein fiktives: vom Bruttoentgelt werden Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag nach Ihrer Steuerklasse abgezogen und dazu pauschal 20 % für die Sozialversicherung — unabhängig davon, was Sie wirklich an Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Bei 2.500 € Brutto ergibt das ein Leistungsentgelt von 59,47 € pro Tag und ein ALG von 35,68 € täglich, 1.070 € im Monat. Wer einen günstigen Zusatzbeitrag seiner Krankenkasse hatte, verliert durch die Pauschale; wer einen hohen hatte, gewinnt. Nachrechnen lohnt sich nicht — die Pauschale ist gesetzlich fix und nicht angreifbar.
2.500 € Brutto: ALG I nach Steuerklasse
Grundlage ist das Leistungsentgelt von 59,47 € pro Tag: Brutto minus Lohnsteuer, Soli und 20 % Pauschale.
| Steuerklasse | ALG pro Tag (60 %) | ALG pro Monat (60 %) | Mit Kind (67 %) |
|---|---|---|---|
| Steuerklasse I | 35,68 € | 1.070 € | 1.195 € |
| Steuerklasse II | 37,43 € | 1.123 € | 1.254 € |
| Steuerklasse III | 39,45 € | 1.184 € | 1.322 € |
| Steuerklasse IV | 35,68 € | 1.070 € | 1.195 € |
| Steuerklasse V | 30,02 € | 901 € | 1.006 € |
| Steuerklasse VI | 29,41 € | 882 € | 986 € |
Die Kirchensteuer wird beim Leistungsentgelt nicht abgezogen, obwohl sie vom Gehalt einbehalten wird — ein kleiner Vorteil für Kirchenmitglieder, der die Pauschale teilweise ausgleicht. Umgekehrt bleiben Kinderfreibeträge außen vor: sie senken die fiktive Lohnsteuer nicht.
Dauer und Gesamtleistung
Gesamtsummen auf Basis von 1.070 € im Monat, Steuerklasse I ohne Kind.
| Alter | Versicherungsmonate | Dauer | Gesamt |
|---|---|---|---|
| 35 | 12 | 6 Monate | 6.422 € |
| 35 | 24 | 12 Monate | 12.845 € |
| 50 | 30 | 15 Monate | 16.056 € |
| 55 | 36 | 18 Monate | 19.267 € |
| 58 | 48 | 24 Monate | 25.690 € |
Häufige Fragen
Wie viel Arbeitslosengeld bei 2.500 € brutto?
Bei einem Bruttoentgelt von 2.500 € im Monat ergibt sich ein Arbeitslosengeld von 1.070 € monatlich in Steuerklasse I ohne Kind, das entspricht dem Leistungssatz von 60 %. Mit Kind steigt es auf 1.195 €, also 67 %. Die Steuerklasse verschiebt das Ergebnis erheblich: In Klasse III sind es 1.184 €, in Klasse V dagegen nur 901 € — bei identischem Bruttolohn.
Wird mein tatsächlicher Krankenkassenbeitrag berücksichtigt?
Nein. Die 20 % sind eine gesetzliche Pauschale nach § 153 SGB III und gelten für alle gleichermassen — auch für freiwillig Versicherte, für Privatversicherte und für Beschäftigte, deren Krankenkasse einen hohen Zusatzbeitrag erhebt. Wer tatsächlich mehr zahlt, bekommt deshalb kein höheres Arbeitslosengeld; wer weniger zahlt, kein niedrigeres. Die Pauschale vereinfacht die Berechnung, bildet aber keinen Einzelfall ab.
Muss ich vom ALG Krankenversicherung zahlen?
Nein, davon geht nichts mehr ab. Während des ALG-Bezugs meldet die Agentur für Arbeit Sie bei Ihrer Krankenkasse an und übernimmt die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung vollständig. Der hier ausgewiesene Betrag ist deshalb der, der tatsächlich auf dem Konto ankommt — anders als beim Lohn, von dem noch Abzüge erfolgen. Auch die Rentenanwartschaft wächst weiter.
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Quellen
Verfasst von Mottalib Radif
MBA INSEAD · Ingenieur (Mines Saint-Étienne) · Persönliche Finanzen und Sozialrecht
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Stand 2026, zuletzt aktualisiert am 2026-09-16