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Arbeitslosengeld bei 2.500 € Brutto (2026)

Berücksichtigt bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 €

Kind (Kinderfreibetrag)
Nebenverdienst & Sperrzeit

Freibetrag 165 €, max. 15 Std./Woche

Eigene Kündigung (Sperrzeit 12 Wochen)

100 % im Browser · keine Daten werden übertragen · kostenlos

Arbeitslosengeld I pro Monat

1.070 €

35,68 € pro Tag · 12 Monate · 12.845 € gesamt

43 %
57 %
Arbeitslosengeld
Differenz zum Brutto
Bemessungsentgelt pro Tag82,19 €
− Lohnsteuer (Steuerklasse I)6,28 €
− Sozialversicherungspauschale 20 %16,44 €
= Leistungsentgelt pro Tag59,47 €
× 60 % = ALG pro Tag35,68 €
ALG pro Monat (30 Tage)1.070 €
Anspruchsdauer (Alter 35, 24 Monate)12 Monate
Voraussichtliches Ende13. September 2027
Gesamtleistung12.845 €

Das Arbeitslosengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlt die Agentur für Arbeit.

Methodik →

Die 20-Prozent-Pauschale, die niemand nachrechnet

Das ALG wird nicht auf Ihr tatsächliches Netto berechnet, sondern auf ein fiktives: vom Bruttoentgelt werden Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag nach Ihrer Steuerklasse abgezogen und dazu pauschal 20 % für die Sozialversicherung — unabhängig davon, was Sie wirklich an Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Bei 2.500 € Brutto ergibt das ein Leistungsentgelt von 59,47 € pro Tag und ein ALG von 35,68 € täglich, 1.070 € im Monat. Wer einen günstigen Zusatzbeitrag seiner Krankenkasse hatte, verliert durch die Pauschale; wer einen hohen hatte, gewinnt. Nachrechnen lohnt sich nicht — die Pauschale ist gesetzlich fix und nicht angreifbar.

2.500 € Brutto: ALG I nach Steuerklasse

Grundlage ist das Leistungsentgelt von 59,47 € pro Tag: Brutto minus Lohnsteuer, Soli und 20 % Pauschale.

SteuerklasseALG pro Tag (60 %)ALG pro Monat (60 %)Mit Kind (67 %)
Steuerklasse I35,68 €1.070 €1.195 €
Steuerklasse II37,43 €1.123 €1.254 €
Steuerklasse III39,45 €1.184 €1.322 €
Steuerklasse IV35,68 €1.070 €1.195 €
Steuerklasse V30,02 €901 €1.006 €
Steuerklasse VI29,41 €882 €986 €

Die Kirchensteuer wird beim Leistungsentgelt nicht abgezogen, obwohl sie vom Gehalt einbehalten wird — ein kleiner Vorteil für Kirchenmitglieder, der die Pauschale teilweise ausgleicht. Umgekehrt bleiben Kinderfreibeträge außen vor: sie senken die fiktive Lohnsteuer nicht.

Dauer und Gesamtleistung

Gesamtsummen auf Basis von 1.070 € im Monat, Steuerklasse I ohne Kind.

AlterVersicherungsmonateDauerGesamt
35126 Monate6.422 €
352412 Monate12.845 €
503015 Monate16.056 €
553618 Monate19.267 €
584824 Monate25.690 €

Andere Bruttolöhne

Häufige Fragen

Wie viel Arbeitslosengeld bei 2.500 € brutto?

Bei einem Bruttoentgelt von 2.500 € im Monat ergibt sich ein Arbeitslosengeld von 1.070 € monatlich in Steuerklasse I ohne Kind, das entspricht dem Leistungssatz von 60 %. Mit Kind steigt es auf 1.195 €, also 67 %. Die Steuerklasse verschiebt das Ergebnis erheblich: In Klasse III sind es 1.184 €, in Klasse V dagegen nur 901 € — bei identischem Bruttolohn.

Wird mein tatsächlicher Krankenkassenbeitrag berücksichtigt?

Nein. Die 20 % sind eine gesetzliche Pauschale nach § 153 SGB III und gelten für alle gleichermassen — auch für freiwillig Versicherte, für Privatversicherte und für Beschäftigte, deren Krankenkasse einen hohen Zusatzbeitrag erhebt. Wer tatsächlich mehr zahlt, bekommt deshalb kein höheres Arbeitslosengeld; wer weniger zahlt, kein niedrigeres. Die Pauschale vereinfacht die Berechnung, bildet aber keinen Einzelfall ab.

Muss ich vom ALG Krankenversicherung zahlen?

Nein, davon geht nichts mehr ab. Während des ALG-Bezugs meldet die Agentur für Arbeit Sie bei Ihrer Krankenkasse an und übernimmt die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung vollständig. Der hier ausgewiesene Betrag ist deshalb der, der tatsächlich auf dem Konto ankommt — anders als beim Lohn, von dem noch Abzüge erfolgen. Auch die Rentenanwartschaft wächst weiter.

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Quellen

Mottalib Radif

Verfasst von Mottalib Radif

MBA INSEAD · Ingenieur (Mines Saint-Étienne) · Persönliche Finanzen und Sozialrecht

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Stand 2026, zuletzt aktualisiert am 2026-09-16