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Arbeitslosengeld bei 6.000 € Brutto (2026)
Arbeitslosengeld I pro Monat
2.197 €
73,23 € pro Tag · 12 Monate · 26.363 € gesamt
| Bemessungsentgelt pro Tag | 197,26 € |
| − Lohnsteuer (Steuerklasse I) | 35,75 € |
| − Sozialversicherungspauschale 20 % | 39,45 € |
| = Leistungsentgelt pro Tag | 122,06 € |
| × 60 % = ALG pro Tag | 73,23 € |
| ALG pro Monat (30 Tage) | 2.197 € |
| Anspruchsdauer (Alter 35, 24 Monate) | 12 Monate |
| Voraussichtliches Ende | 13. September 2027 |
| Gesamtleistung | 26.363 € |
Das Arbeitslosengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlt die Agentur für Arbeit.
Die Obergrenze bei 8.450 €, und was bis dahin noch zählt
Das Bemessungsentgelt für das ALG ist nach oben begrenzt: nur Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung zählt, 8.450 € im Monat oder 101.400 € im Jahr. Bei 6.000 € Brutto liegen Sie 2.450 € darunter — Ihr volles Gehalt geht in die Rechnung ein, und das ALG beträgt 2.197 € im Monat in Steuerklasse I. Oberhalb der Grenze ändert sich nichts mehr: ein Gehalt von 10.000 € ergibt dasselbe ALG wie eines von 8.450 €. Zugleich werden auf den übersteigenden Teil keine Beiträge erhoben — versichert ist ein gedeckelter Ausschnitt des Einkommens, nicht das Einkommen.
6.000 € Brutto: ALG I nach Steuerklasse
Volles Bemessungsentgelt, da 6.000 € unter der Grenze von 8.450 € liegen. Leistungsentgelt: 122,06 € pro Tag.
| Steuerklasse | ALG pro Tag (60 %) | ALG pro Monat (60 %) | Mit Kind (67 %) |
|---|---|---|---|
| Steuerklasse I | 73,23 € | 2.197 € | 2.453 € |
| Steuerklasse II | 75,81 € | 2.274 € | 2.540 € |
| Steuerklasse III | 82,27 € | 2.468 € | 2.756 € |
| Steuerklasse IV | 73,23 € | 2.197 € | 2.453 € |
| Steuerklasse V | 65,19 € | 1.956 € | 2.184 € |
| Steuerklasse VI | 64,34 € | 1.930 € | 2.156 € |
Bei diesem Gehalt liegt die Ersatzquote deutlich unter dem, was die Prozentzahl vermuten lässt: 60 % gelten für das Leistungsentgelt, nicht für das Brutto. Von 6.000 € Brutto bleiben 2.197 €, also rund 37 % des Bruttogehalts.
Dauer und Gesamtleistung
Gesamtsummen in Steuerklasse I ohne Kind — bei diesem Betrag die höchsten Summen dieses Rechners.
| Alter | Versicherungsmonate | Dauer | Gesamt |
|---|---|---|---|
| 35 | 12 | 6 Monate | 13.181 € |
| 35 | 24 | 12 Monate | 26.363 € |
| 50 | 30 | 15 Monate | 32.954 € |
| 55 | 36 | 18 Monate | 39.544 € |
| 58 | 48 | 24 Monate | 52.726 € |
Häufige Fragen
Wie viel Arbeitslosengeld bei 6.000 € brutto?
Bei einem Bruttoentgelt von 6.000 € im Monat ergibt sich ein Arbeitslosengeld von 2.197 € monatlich in Steuerklasse I ohne Kind, das entspricht dem Leistungssatz von 60 %. Mit Kind steigt es auf 2.453 €, also 67 %. Die Steuerklasse verschiebt das Ergebnis erheblich: In Klasse III sind es 2.468 €, in Klasse V dagegen nur 1.956 € — bei identischem Bruttolohn.
Steigt das ALG über 8.450 € Brutto noch?
Nein. Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt das Bemessungsentgelt: Was über 8.450 € im Monat liegt, bleibt beitragsfrei und damit auch leistungsfrei. Zwei Beschäftigte mit 8.450 € und mit dem Doppelten erhalten also dasselbe Arbeitslosengeld. Die Grenze wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst und steigt damit langsam mit.
Wirkt eine Abfindung auf das ALG?
Auf die Höhe wirkt sie nicht: Eine Abfindung ist kein Arbeitsentgelt und geht nicht in das Bemessungsentgelt ein. Auf den Beginn kann sie dagegen erheblich wirken. Wird die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten — etwa bei einem Aufhebungsvertrag mit sofortiger Wirkung —, ruht der Anspruch, bis diese Frist abgelaufen wäre. Die Dauer verkürzt sich dadurch nicht, der Zahlungsbeginn verschiebt sich aber nach hinten.
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Quellen
Verfasst von Mottalib Radif
MBA INSEAD · Ingenieur (Mines Saint-Étienne) · Persönliche Finanzen und Sozialrecht
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Stand 2026, zuletzt aktualisiert am 2026-09-16