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Arbeitslosengeld bei 6.000 € Brutto (2026)

Berücksichtigt bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 €

Kind (Kinderfreibetrag)
Nebenverdienst & Sperrzeit

Freibetrag 165 €, max. 15 Std./Woche

Eigene Kündigung (Sperrzeit 12 Wochen)

100 % im Browser · keine Daten werden übertragen · kostenlos

Arbeitslosengeld I pro Monat

2.197 €

73,23 € pro Tag · 12 Monate · 26.363 € gesamt

37 %
63 %
Arbeitslosengeld
Differenz zum Brutto
Bemessungsentgelt pro Tag197,26 €
− Lohnsteuer (Steuerklasse I)35,75 €
− Sozialversicherungspauschale 20 %39,45 €
= Leistungsentgelt pro Tag122,06 €
× 60 % = ALG pro Tag73,23 €
ALG pro Monat (30 Tage)2.197 €
Anspruchsdauer (Alter 35, 24 Monate)12 Monate
Voraussichtliches Ende13. September 2027
Gesamtleistung26.363 €

Das Arbeitslosengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlt die Agentur für Arbeit.

Methodik →

Die Obergrenze bei 8.450 €, und was bis dahin noch zählt

Das Bemessungsentgelt für das ALG ist nach oben begrenzt: nur Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung zählt, 8.450 € im Monat oder 101.400 € im Jahr. Bei 6.000 € Brutto liegen Sie 2.450 € darunter — Ihr volles Gehalt geht in die Rechnung ein, und das ALG beträgt 2.197 € im Monat in Steuerklasse I. Oberhalb der Grenze ändert sich nichts mehr: ein Gehalt von 10.000 € ergibt dasselbe ALG wie eines von 8.450 €. Zugleich werden auf den übersteigenden Teil keine Beiträge erhoben — versichert ist ein gedeckelter Ausschnitt des Einkommens, nicht das Einkommen.

6.000 € Brutto: ALG I nach Steuerklasse

Volles Bemessungsentgelt, da 6.000 € unter der Grenze von 8.450 € liegen. Leistungsentgelt: 122,06 € pro Tag.

SteuerklasseALG pro Tag (60 %)ALG pro Monat (60 %)Mit Kind (67 %)
Steuerklasse I73,23 €2.197 €2.453 €
Steuerklasse II75,81 €2.274 €2.540 €
Steuerklasse III82,27 €2.468 €2.756 €
Steuerklasse IV73,23 €2.197 €2.453 €
Steuerklasse V65,19 €1.956 €2.184 €
Steuerklasse VI64,34 €1.930 €2.156 €

Bei diesem Gehalt liegt die Ersatzquote deutlich unter dem, was die Prozentzahl vermuten lässt: 60 % gelten für das Leistungsentgelt, nicht für das Brutto. Von 6.000 € Brutto bleiben 2.197 €, also rund 37 % des Bruttogehalts.

Dauer und Gesamtleistung

Gesamtsummen in Steuerklasse I ohne Kind — bei diesem Betrag die höchsten Summen dieses Rechners.

AlterVersicherungsmonateDauerGesamt
35126 Monate13.181 €
352412 Monate26.363 €
503015 Monate32.954 €
553618 Monate39.544 €
584824 Monate52.726 €

Andere Bruttolöhne

Häufige Fragen

Wie viel Arbeitslosengeld bei 6.000 € brutto?

Bei einem Bruttoentgelt von 6.000 € im Monat ergibt sich ein Arbeitslosengeld von 2.197 € monatlich in Steuerklasse I ohne Kind, das entspricht dem Leistungssatz von 60 %. Mit Kind steigt es auf 2.453 €, also 67 %. Die Steuerklasse verschiebt das Ergebnis erheblich: In Klasse III sind es 2.468 €, in Klasse V dagegen nur 1.956 € — bei identischem Bruttolohn.

Steigt das ALG über 8.450 € Brutto noch?

Nein. Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt das Bemessungsentgelt: Was über 8.450 € im Monat liegt, bleibt beitragsfrei und damit auch leistungsfrei. Zwei Beschäftigte mit 8.450 € und mit dem Doppelten erhalten also dasselbe Arbeitslosengeld. Die Grenze wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst und steigt damit langsam mit.

Wirkt eine Abfindung auf das ALG?

Auf die Höhe wirkt sie nicht: Eine Abfindung ist kein Arbeitsentgelt und geht nicht in das Bemessungsentgelt ein. Auf den Beginn kann sie dagegen erheblich wirken. Wird die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten — etwa bei einem Aufhebungsvertrag mit sofortiger Wirkung —, ruht der Anspruch, bis diese Frist abgelaufen wäre. Die Dauer verkürzt sich dadurch nicht, der Zahlungsbeginn verschiebt sich aber nach hinten.

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Quellen

Mottalib Radif

Verfasst von Mottalib Radif

MBA INSEAD · Ingenieur (Mines Saint-Étienne) · Persönliche Finanzen und Sozialrecht

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Stand 2026, zuletzt aktualisiert am 2026-09-16