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Arbeitslosengeld bei 3.500 € Brutto (2026)
Arbeitslosengeld I pro Monat
1.413 €
47,11 € pro Tag · 12 Monate · 16.960 € gesamt
| Bemessungsentgelt pro Tag | 115,07 € |
| − Lohnsteuer (Steuerklasse I) | 13,53 € |
| − Sozialversicherungspauschale 20 % | 23,01 € |
| = Leistungsentgelt pro Tag | 78,52 € |
| × 60 % = ALG pro Tag | 47,11 € |
| ALG pro Monat (30 Tage) | 1.413 € |
| Anspruchsdauer (Alter 35, 24 Monate) | 12 Monate |
| Voraussichtliches Ende | 13. September 2027 |
| Gesamtleistung | 16.960 € |
Das Arbeitslosengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlt die Agentur für Arbeit.
366 € Unterschied — allein durch die Steuerklasse
Das ALG hängt an einem Netto, das nie ausgezahlt wurde: dem Leistungsentgelt. Bei 3.500 € Brutto liegt es in Steuerklasse I bei 78,52 € pro Tag, und weil die fiktive Lohnsteuer je Klasse anders ausfällt, reicht das ALG von 1.223 € in Klasse V bis 1.589 € in Klasse III — 366 € Unterschied im Monat bei identischem Gehalt. Für Ehepaare ist das die wichtigste Zahl dieser Seite: maßgeblich ist die Steuerklasse, die am 1. Januar des Jahres der Arbeitslosmeldung eingetragen war. Ein Wechsel im Laufe des Jahres wirkt erst im Folgejahr, außer bei Heirat oder dauernder Trennung.
3.500 € Brutto: ALG I in allen sechs Steuerklassen
Dieselben 3.500 € Brutto, sechsmal gerechnet. Die Spanne ist der Grund, warum die Klassenwahl vor einer absehbaren Kündigung eine Rolle spielt.
| Steuerklasse | ALG pro Tag (60 %) | ALG pro Monat (60 %) | Mit Kind (67 %) |
|---|---|---|---|
| Steuerklasse I | 47,11 € | 1.413 € | 1.578 € |
| Steuerklasse II | 49,10 € | 1.473 € | 1.645 € |
| Steuerklasse III | 52,98 € | 1.589 € | 1.775 € |
| Steuerklasse IV | 47,11 € | 1.413 € | 1.578 € |
| Steuerklasse V | 40,78 € | 1.223 € | 1.366 € |
| Steuerklasse VI | 40,10 € | 1.203 € | 1.343 € |
Die Agentur prüft bei einem Wechsel im Jahr vor der Arbeitslosigkeit, ob er missbräuchlich war; ein Wechsel aus nachvollziehbaren Gründen — verändertes Einkommensverhältnis der Ehepartner — wird anerkannt. Ohne Wechsel gilt schlicht der Eintrag vom 1. Januar.
Dauer und Gesamtleistung
Gesamtsummen in Steuerklasse I. In Klasse III liegt jede Zeile um rund 12 % höher.
| Alter | Versicherungsmonate | Dauer | Gesamt |
|---|---|---|---|
| 35 | 12 | 6 Monate | 8.480 € |
| 35 | 24 | 12 Monate | 16.960 € |
| 50 | 30 | 15 Monate | 21.200 € |
| 55 | 36 | 18 Monate | 25.439 € |
| 58 | 48 | 24 Monate | 33.919 € |
Häufige Fragen
Wie viel Arbeitslosengeld bei 3.500 € brutto?
Bei einem Bruttoentgelt von 3.500 € im Monat ergibt sich ein Arbeitslosengeld von 1.413 € monatlich in Steuerklasse I ohne Kind, das entspricht dem Leistungssatz von 60 %. Mit Kind steigt es auf 1.578 €, also 67 %. Die Steuerklasse verschiebt das Ergebnis erheblich: In Klasse III sind es 1.589 €, in Klasse V dagegen nur 1.223 € — bei identischem Bruttolohn.
Lohnt sich ein Wechsel in Klasse III vor der Kündigung?
Nur unter zwei Bedingungen, und beide sind streng. Der Wechsel muss vor dem 1. Januar des Jahres wirksam werden, in dem die Arbeitslosigkeit beginnt, und die Ehepartner müssen ihn steuerlich begründen können — das neue Verhältnis der Steuerklassen soll dem Verhältnis der Einkommen entsprechen. Innerhalb des Jahres vollzogen, ändert ein Wechsel das Arbeitslosengeld nicht; die Agentur erkennt ihn als rechtsmissbräuchlich nicht an.
Ändert sich das ALG, wenn ich während des Bezugs heirate?
Ja, und das ist die eine echte Ausnahme von der Jahresregel. Bei Heirat oder bei dauernder Trennung wird die neue Steuerklasse sofort berücksichtigt, nicht erst im Folgejahr, weil die Änderung nicht auf einer freien Wahl beruht, sondern auf einer Änderung der Lebensverhältnisse. Der Bescheid wird auf Antrag neu berechnet; stellen Sie ihn zeitnah, denn rückwirkend wird nur begrenzt korrigiert.
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Quellen
Verfasst von Mottalib Radif
MBA INSEAD · Ingenieur (Mines Saint-Étienne) · Persönliche Finanzen und Sozialrecht
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Stand 2026, zuletzt aktualisiert am 2026-09-16