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Arbeitslosengeld bei 3.000 € Brutto (2026)

Berücksichtigt bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 €

Kind (Kinderfreibetrag)
Nebenverdienst & Sperrzeit

Freibetrag 165 €, max. 15 Std./Woche

Eigene Kündigung (Sperrzeit 12 Wochen)

100 % im Browser · keine Daten werden übertragen · kostenlos

Arbeitslosengeld I pro Monat

1.244 €

41,46 € pro Tag · 12 Monate · 14.926 € gesamt

41 %
59 %
Arbeitslosengeld
Differenz zum Brutto
Bemessungsentgelt pro Tag98,63 €
− Lohnsteuer (Steuerklasse I)9,80 €
− Sozialversicherungspauschale 20 %19,73 €
= Leistungsentgelt pro Tag69,11 €
× 60 % = ALG pro Tag41,46 €
ALG pro Monat (30 Tage)1.244 €
Anspruchsdauer (Alter 35, 24 Monate)12 Monate
Voraussichtliches Ende13. September 2027
Gesamtleistung14.926 €

Das Arbeitslosengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlt die Agentur für Arbeit.

Methodik →

Was ein Kind bei 3.000 € Brutto wert ist: 145 € im Monat

Der Leistungssatz beträgt 60 % des Leistungsentgelts, mit mindestens einem Kind 67 %. Sieben Prozentpunkte klingen wenig; bei 3.000 € Brutto sind es 145 € im Monat, also 1.244 € gegenüber 1.389 €. Maßgeblich ist der Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte — nicht das Kindergeld und nicht der Haushalt. Bei getrennt lebenden Eltern reicht ein halber Freibetrag, und der erhöhte Satz gilt auch dann, wenn das Kind beim anderen Elternteil lebt. Ein fehlender Eintrag ist der häufigste Grund, warum der niedrigere Satz bewilligt wird, obwohl der höhere zusteht.

3.000 € Brutto: ALG I nach Steuerklasse, mit und ohne Kind

Die letzte Spalte zeigt den erhöhten Leistungssatz von 67 %. Der Abstand zur Spalte davor ist in jeder Steuerklasse derselbe Anteil, aber nicht derselbe Betrag.

SteuerklasseALG pro Tag (60 %)ALG pro Monat (60 %)Mit Kind (67 %)
Steuerklasse I41,46 €1.244 €1.389 €
Steuerklasse II43,33 €1.300 €1.452 €
Steuerklasse III46,60 €1.398 €1.561 €
Steuerklasse IV41,46 €1.244 €1.389 €
Steuerklasse V35,47 €1.064 €1.188 €
Steuerklasse VI34,82 €1.045 €1.167 €

Der Kindersatz hängt allein am Kinderfreibetrag, die Steuerklasse dagegen am Familienstand: beide wirken auf dasselbe Ergebnis, aber über verschiedene Wege. Deshalb kann ein Elternteil in Klasse V mit Kind weniger bekommen als ein Kinderloser in Klasse III.

Dauer und Gesamtleistung

Gesamtsummen in Steuerklasse I ohne Kind; mit Kind erhöht sich jede Zeile um rund 12 %.

AlterVersicherungsmonateDauerGesamt
35126 Monate7.463 €
352412 Monate14.926 €
503015 Monate18.657 €
553618 Monate22.388 €
584824 Monate29.851 €

Andere Bruttolöhne

Häufige Fragen

Wie viel Arbeitslosengeld bei 3.000 € brutto?

Bei einem Bruttoentgelt von 3.000 € im Monat ergibt sich ein Arbeitslosengeld von 1.244 € monatlich in Steuerklasse I ohne Kind, das entspricht dem Leistungssatz von 60 %. Mit Kind steigt es auf 1.389 €, also 67 %. Die Steuerklasse verschiebt das Ergebnis erheblich: In Klasse III sind es 1.398 €, in Klasse V dagegen nur 1.064 € — bei identischem Bruttolohn.

Reicht ein halber Kinderfreibetrag für die 67 %?

Ja. Ein Kinderfreibetragszähler von 0,5 in den ELStAM genügt für den erhöhten Leistungssatz von 67 % — eine Aufteilung des Satzes zwischen den Eltern findet nicht statt. Auch der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, erhält ihn, solange der Freibetrag eingetragen ist. Sind beide Eltern arbeitslos, bekommen beide den erhöhten Satz, unabhängig davon, wer das Kindergeld bezieht.

Was, wenn das Kind während des Bezugs geboren wird?

Der erhöhte Satz gilt ab dem Tag, an dem die Voraussetzung erfüllt ist, also ab der Geburt — nicht erst ab dem Tag der Meldung bei der Agentur. Melden Sie die Geburt trotzdem sofort: Gezahlt wird zwar rückwirkend ab dem Ereignis, doch je später die Meldung, desto länger dauert die Nachzahlung und desto grösser das Risiko, dass Unterlagen fehlen.

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Quellen

Mottalib Radif

Verfasst von Mottalib Radif

MBA INSEAD · Ingenieur (Mines Saint-Étienne) · Persönliche Finanzen und Sozialrecht

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Stand 2026, zuletzt aktualisiert am 2026-09-16