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Arbeitslosengeld bei 4.000 € Brutto (2026)
Arbeitslosengeld I pro Monat
1.579 €
52,63 € pro Tag · 12 Monate · 18.947 € gesamt
| Bemessungsentgelt pro Tag | 131,51 € |
| − Lohnsteuer (Steuerklasse I) | 17,48 € |
| − Sozialversicherungspauschale 20 % | 26,30 € |
| = Leistungsentgelt pro Tag | 87,72 € |
| × 60 % = ALG pro Tag | 52,63 € |
| ALG pro Monat (30 Tage) | 1.579 € |
| Anspruchsdauer (Alter 35, 24 Monate) | 12 Monate |
| Voraussichtliches Ende | 13. September 2027 |
| Gesamtleistung | 18.947 € |
Das Arbeitslosengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlt die Agentur für Arbeit.
165 € anrechnungsfrei, und die 15-Stunden-Grenze
Wer bei 4.000 € Brutto arbeitslos wird, bekommt 1.579 € im Monat und darf dazuverdienen — in engen Grenzen. Anrechnungsfrei sind 165 € im Monat; alles darüber wird vom ALG abgezogen, Euro für Euro. Entscheidender als der Betrag ist die Zeit: ab 15 Wochenstunden gelten Sie nicht mehr als arbeitslos, und der Anspruch entfällt vollständig, nicht nur anteilig. Die Grenze ist eine Woche-für-Woche-Grenze, kein Monatsdurchschnitt. Eine selbständige Nebentätigkeit zählt genauso, und für sie werden Betriebsausgaben vor der Anrechnung abgezogen.
4.000 € Brutto: ALG I nach Steuerklasse
Beträge vor jeder Anrechnung von Nebeneinkommen. Von diesem ALG wird abgezogen, was 165 € im Monat übersteigt.
| Steuerklasse | ALG pro Tag (60 %) | ALG pro Monat (60 %) | Mit Kind (67 %) |
|---|---|---|---|
| Steuerklasse I | 52,63 € | 1.579 € | 1.763 € |
| Steuerklasse II | 54,73 € | 1.642 € | 1.834 € |
| Steuerklasse III | 59,04 € | 1.771 € | 1.978 € |
| Steuerklasse IV | 52,63 € | 1.579 € | 1.763 € |
| Steuerklasse V | 45,96 € | 1.379 € | 1.540 € |
| Steuerklasse VI | 45,25 € | 1.358 € | 1.516 € |
Der Freibetrag gilt je Monat, nicht je Tätigkeit: zwei Nebenjobs teilen sich dieselben 165 €. Wer in den letzten achtzehn Monaten vor der Arbeitslosigkeit dauerhaft nebenher gearbeitet hat, kann einen höheren Freibetrag geltend machen — das ist der einzige Weg über die Grenze hinaus.
Dauer und Gesamtleistung
Gesamtsummen ohne Nebenverdienst, Steuerklasse I ohne Kind.
| Alter | Versicherungsmonate | Dauer | Gesamt |
|---|---|---|---|
| 35 | 12 | 6 Monate | 9.473 € |
| 35 | 24 | 12 Monate | 18.947 € |
| 50 | 30 | 15 Monate | 23.684 € |
| 55 | 36 | 18 Monate | 28.420 € |
| 58 | 48 | 24 Monate | 37.894 € |
Häufige Fragen
Wie viel Arbeitslosengeld bei 4.000 € brutto?
Bei einem Bruttoentgelt von 4.000 € im Monat ergibt sich ein Arbeitslosengeld von 1.579 € monatlich in Steuerklasse I ohne Kind, das entspricht dem Leistungssatz von 60 %. Mit Kind steigt es auf 1.763 €, also 67 %. Die Steuerklasse verschiebt das Ergebnis erheblich: In Klasse III sind es 1.771 €, in Klasse V dagegen nur 1.379 € — bei identischem Bruttolohn.
Was passiert bei 15 Stunden genau?
Die Grenze lautet „weniger als 15 Stunden wöchentlich“ — bei genau 15 Stunden ist sie also überschritten, und der Anspruch entfällt für die betreffende Woche vollständig. Es kommt auf die tatsächliche Arbeitszeit an, nicht auf den Vertragstext. Wer regelmässig an der Grenze arbeitet, sollte die Stunden dokumentieren: Bei Überschreitung fordert die Agentur die Leistung für die ganze Woche zurück.
Zählt ein Minijob zum Freibetrag?
Ja. Massgeblich ist allein das Nettoeinkommen aus der Tätigkeit, unabhängig von ihrer sozialversicherungsrechtlichen Form: Ein Minijob wird genauso behandelt wie jede andere Nebentätigkeit. Ein Minijob von 556 € liegt über dem Freibetrag von 165 €, sodass der übersteigende Teil in voller Höhe auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Anzuzeigen ist die Tätigkeit in jedem Fall.
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Quellen
Verfasst von Mottalib Radif
MBA INSEAD · Ingenieur (Mines Saint-Étienne) · Persönliche Finanzen und Sozialrecht
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Stand 2026, zuletzt aktualisiert am 2026-09-16