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Arbeitslosengeld bei 4.000 € Brutto (2026)

Berücksichtigt bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 €

Kind (Kinderfreibetrag)
Nebenverdienst & Sperrzeit

Freibetrag 165 €, max. 15 Std./Woche

Eigene Kündigung (Sperrzeit 12 Wochen)

100 % im Browser · keine Daten werden übertragen · kostenlos

Arbeitslosengeld I pro Monat

1.579 €

52,63 € pro Tag · 12 Monate · 18.947 € gesamt

39 %
61 %
Arbeitslosengeld
Differenz zum Brutto
Bemessungsentgelt pro Tag131,51 €
− Lohnsteuer (Steuerklasse I)17,48 €
− Sozialversicherungspauschale 20 %26,30 €
= Leistungsentgelt pro Tag87,72 €
× 60 % = ALG pro Tag52,63 €
ALG pro Monat (30 Tage)1.579 €
Anspruchsdauer (Alter 35, 24 Monate)12 Monate
Voraussichtliches Ende13. September 2027
Gesamtleistung18.947 €

Das Arbeitslosengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlt die Agentur für Arbeit.

Methodik →

165 € anrechnungsfrei, und die 15-Stunden-Grenze

Wer bei 4.000 € Brutto arbeitslos wird, bekommt 1.579 € im Monat und darf dazuverdienen — in engen Grenzen. Anrechnungsfrei sind 165 € im Monat; alles darüber wird vom ALG abgezogen, Euro für Euro. Entscheidender als der Betrag ist die Zeit: ab 15 Wochenstunden gelten Sie nicht mehr als arbeitslos, und der Anspruch entfällt vollständig, nicht nur anteilig. Die Grenze ist eine Woche-für-Woche-Grenze, kein Monatsdurchschnitt. Eine selbständige Nebentätigkeit zählt genauso, und für sie werden Betriebsausgaben vor der Anrechnung abgezogen.

4.000 € Brutto: ALG I nach Steuerklasse

Beträge vor jeder Anrechnung von Nebeneinkommen. Von diesem ALG wird abgezogen, was 165 € im Monat übersteigt.

SteuerklasseALG pro Tag (60 %)ALG pro Monat (60 %)Mit Kind (67 %)
Steuerklasse I52,63 €1.579 €1.763 €
Steuerklasse II54,73 €1.642 €1.834 €
Steuerklasse III59,04 €1.771 €1.978 €
Steuerklasse IV52,63 €1.579 €1.763 €
Steuerklasse V45,96 €1.379 €1.540 €
Steuerklasse VI45,25 €1.358 €1.516 €

Der Freibetrag gilt je Monat, nicht je Tätigkeit: zwei Nebenjobs teilen sich dieselben 165 €. Wer in den letzten achtzehn Monaten vor der Arbeitslosigkeit dauerhaft nebenher gearbeitet hat, kann einen höheren Freibetrag geltend machen — das ist der einzige Weg über die Grenze hinaus.

Dauer und Gesamtleistung

Gesamtsummen ohne Nebenverdienst, Steuerklasse I ohne Kind.

AlterVersicherungsmonateDauerGesamt
35126 Monate9.473 €
352412 Monate18.947 €
503015 Monate23.684 €
553618 Monate28.420 €
584824 Monate37.894 €

Andere Bruttolöhne

Häufige Fragen

Wie viel Arbeitslosengeld bei 4.000 € brutto?

Bei einem Bruttoentgelt von 4.000 € im Monat ergibt sich ein Arbeitslosengeld von 1.579 € monatlich in Steuerklasse I ohne Kind, das entspricht dem Leistungssatz von 60 %. Mit Kind steigt es auf 1.763 €, also 67 %. Die Steuerklasse verschiebt das Ergebnis erheblich: In Klasse III sind es 1.771 €, in Klasse V dagegen nur 1.379 € — bei identischem Bruttolohn.

Was passiert bei 15 Stunden genau?

Die Grenze lautet „weniger als 15 Stunden wöchentlich“ — bei genau 15 Stunden ist sie also überschritten, und der Anspruch entfällt für die betreffende Woche vollständig. Es kommt auf die tatsächliche Arbeitszeit an, nicht auf den Vertragstext. Wer regelmässig an der Grenze arbeitet, sollte die Stunden dokumentieren: Bei Überschreitung fordert die Agentur die Leistung für die ganze Woche zurück.

Zählt ein Minijob zum Freibetrag?

Ja. Massgeblich ist allein das Nettoeinkommen aus der Tätigkeit, unabhängig von ihrer sozialversicherungsrechtlichen Form: Ein Minijob wird genauso behandelt wie jede andere Nebentätigkeit. Ein Minijob von 556 € liegt über dem Freibetrag von 165 €, sodass der übersteigende Teil in voller Höhe auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Anzuzeigen ist die Tätigkeit in jedem Fall.

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Quellen

Mottalib Radif

Verfasst von Mottalib Radif

MBA INSEAD · Ingenieur (Mines Saint-Étienne) · Persönliche Finanzen und Sozialrecht

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Stand 2026, zuletzt aktualisiert am 2026-09-16